Jörg Schmidt-Rohr vom „Verein zur beruflichen Integration und Qualifizierung Heidelberg“ hat mir per E-Mail auf meinen Blog-Eintrag „Günstiger Wohnraum Mangelware“ geantwortet; er ist damit einverstanden, seine Antwort hier zu veröffentlichen:
Die Problematik des Umziehens ist in der Systematik des SGB II angelegt (ist auch ein uraltes Problem aus dem BSHG), aber es kommt immer darauf an, wie streng es vor Ort gehandhabt wird.
Dies wird aber leider – und da ist der Kreis nicht sehr „sozial“ – nur unter finanziellen Aspekten entschieden und die häufig große soziale Problematik zu wenig in den Blick genommen. Also, wie hoch ist die Miete über der Mietobergrenze, was kostet der Umzug, ist dauerhaft mit SGB II/XII leistungen zu rechnen etc.
Und weniger, wie lange wohnt jemand dort, welche soziale Auswirkungen hat es aus dem Umfeld gerissen zu werden etc. Andererseits ist es so, dass die zu hohe Miete weiter übernommen werden muss, wenn tatsächlich kein günstigerer Wohnraum zur verfügung steht.
Nur muss man sehr ausführlich und gründlich nachweisen, dass man sich intensiv bemüht hat und wirklich nichts zu finden ist. Und dann mit dem Sozialleistungsträger, wenn er es nicht akzeptiert, streiten.
Was eine neuere Entwicklung ist, ist, dass günstiger Wohnraum immer knapper wird. Sozialen Wohnungsbau gibt es nicht mehr, vieles wird modernisiert und damit zu teuer, die Zahl der armen Menschen nimmt zu. Das Angebot sinkt und die Nachfrage steigt.
Und wenn da nicht gegengesteuert wird (wieder Programme im sozialen Wohnungsbau auflegen) wird das eine immer größere Lücke. Eine gute Wohnungspolitik – auch in der Frage der räumlichen verteilung von günstigem Wohnraum, keine „Ghettos“ – ist Armutsprävention und Armutsbekämpfung im besten Sinne.



















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