INKOTA: Soll Gentechnik in der Landwirtschaft gesetzlich verboten werden?
Ja, wenn Risiken für Umwelt und Gesundheit nicht zweifelsfrei ausgeschlossen werden können (Prinzip Verantwortung). Ein grundsätzliches Verbot stünde aber wohl in Konflikt mit derzeitigem EU-Recht und WTO. Deshalb muss das EU-Zulassungsverfahren überarbeitet werden.
Das Vorsorgeprinzip muss stärker beachtet werden, damit Pflanzen wie Mon810 gar nicht erst zugelassen werden und eine Wirtschaftlichkeitsprüfung muss z.B. die Kosten für Überwachung und Kontrolle in die Bewertung einbeziehen. Außerdem sollten die Länder selbst über den Anbau entscheiden können. Vordringlich ist mir vor allem Transparenz wichtig:
Verbraucherinnen und Ver-braucher müssen wissen können, was sie zu sich nehmen. Und die Produktionsbedingungen müssen so sein, dass Gentechnikfreiheit auch garantiert werden kann. Die vorgesehenen Abstandsgebote halte ich für lächerlich, das Verursacherprinzip muss gelten.








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