INKOTA: Soll Gentechnik in der Landwirtschaft gesetzlich verboten werden?
Ja, wenn Risiken für Umwelt und Gesundheit nicht zweifelsfrei ausgeschlossen werden können (Prinzip Verantwortung). Ein grundsätzliches Verbot stünde aber wohl in Konflikt mit derzeitigem EU-Recht und WTO. Deshalb muss das EU-Zulassungsverfahren überarbeitet werden.
Das Vorsorgeprinzip muss stärker beachtet werden, damit Pflanzen wie Mon810 gar nicht erst zugelassen werden und eine Wirtschaftlichkeitsprüfung muss z.B. die Kosten für Überwachung und Kontrolle in die Bewertung einbeziehen. Außerdem sollten die Länder selbst über den Anbau entscheiden können. Vordringlich ist mir vor allem Transparenz wichtig:
Verbraucherinnen und Ver-braucher müssen wissen können, was sie zu sich nehmen. Und die Produktionsbedingungen müssen so sein, dass Gentechnikfreiheit auch garantiert werden kann. Die vorgesehenen Abstandsgebote halte ich für lächerlich, das Verursacherprinzip muss gelten.
Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass jemand, der Vollzeit arbeitet, von seinem Einkommen leben, möglichst noch eine Familie zumindest teilernähren kann, und nicht noch zusätzlich auf staatliche Sozialleistungen angewiesen ist. Deutschland braucht einen Mindestlohn, wie ihn die Mehrzahl unserer europäischen Nachbarn seit langem eingeführt haben. Denn ein Mindestlohn ist auch ein Schlüssel zur Lösung heutiger oder Linderung künftiger Probleme, ob es um Familien- und Kinderarmut oder die wieder zunehmend drohende Altersarmut geht. In der Projektgruppe „Gute Arbeit“ der SPD Baden-Württemberg, die ich als stv. Landesvorsitzender zusammen mit Kolleginnen und Kollegen aus dem Landesvorstand leite, haben wir daher folgende Beschlusslage herbeigeführt: „Viele Jobs sind nicht auskömmlich für den Lebensunterhalt. Wir wollen würdige Arbeit und Arbeit, die Teilhabe ermöglicht. Löhne müssen existenzsichernd sein. Deshalb brauchen wir Mindestlöhne; zunächst über das Entsendegesetz in einzelnen Branchen und schließlich auch gesetzliche Mindestlöhne.“ Und damit haben wir uns auch bei der Einbringung des Regierungsprogramms der SPD durchgesetzt. Hier steht: Wir haben in der Großen Koalition gegen den Widerwillen der Union eine Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und die Neufassung des Mindestarbeitsbedingungengesetzes durchgesetzt, um mehr Branchen gegen Dumpinglöhne abzusichern. Diesen Weg gehen wir konsequent weiter. Wir werden in möglichst vielen Branchen allgemeinverbindliche tarifliche Mindestlöhne ermöglichen. Und wir werden überall dort Mindestarbeitsbedingungen vorantreiben, wo die Sozialpartner dazu aus eigener Kraft nicht mehr in der Lage sind. Unser Ziel ist ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn, der eine Grenze markiert, unter die Löhne nicht fallen dürfen. Eine Mindestlohn-Kommission soll ihn festsetzen. Wir gehen davon aus, dass ein Mindestlohn von 7,50 Euro zurzeit eine sinnvolle Orientierungsmarke ist.“ Alleine für diese Forderung lohnt sich der Einsatz im Bundestagswahlkampf 2009 für eine starke SPD. Denn Schwarz-Gelb will keinen Mindestlohn und der Niedriglohnsektor würde mit schwächeren Arbeitnehmerrechten und geringerem Kündigungsschutz weiter anwachsen.


















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